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       z.
      B. in der US-Logging-Szene zu beobachten. Insgesamt hat die Zahl der verfügbaren
      Modelle in allen Spurweiten jedoch stark zugenommen, wenn auch Deutsche
      Vorbilder zur Zeit noch eher unterrepräsentiert sind. 
      Auch
      unser Verein hat sich in dieser Zeit in einem gewissen Rahmen
      weiterentwickelt. Die Regionalgruppen u. a. in Sachsen und Österreich
      sind sehr aktiv; das Info ist attraktiv, und auf die nächste Änderung
      darf man gespannt sein. Das Mitgliederverzeichnis, das diesem Heft
      beiliegt, wurde nochmals aufbauend auf den Veränderungen der letzten
      Jahre übersichtlicher gestaltet: Alle Mitglieder, die als Hersteller oder
      Händler Leistungen anbieten, sind jetzt in Teil 4 „Hersteller und Händler“
      schnell aufzufinden; dafür ist die Position „H: Hersteller“ in Teil 1
      des Mitgliederverzeichnis entfallen.  
      Bezüglich
      unseres Strebens nach Gemeinnützigkeit gibt es leider noch einen kleinen
      Wermutstropfen: das Finanzamt sieht noch zwei eher kleinere Probleme, die
      sich jedoch mittels einer weiteren Satzungsänderung aus der Welt schaffen
      lassen:   
      1.      
      § 3.5 muss anders gefasst werden, das Finanzamt hat hierzu einen
      Vorschlag gemacht, effektiv ändert sich für den Verein dabei nichts. 
      2.      
      Laut § 9 unserer Satzung geht das Restvermögen der
      Arbeitsgemeinschaft Schmalspur e. V. an das Bundesbahn-Sozialwerk. Dieses
      ist heute als Stiftung angelegt, so dass das Finanzamt hier noch Klärungsbedarf
      sieht. 
      Nach
      Konsultation der Webseite des BSW stellt sich auch die Frage, ob das BSW
      noch den richtigen Empfänger für unser Restvermögen im Falle einer
      Vereinsauflösung darstellt. In den letzten Jahrzehnten haben sich doch
      eine ganze Reihe von Vereinen gebildet, die Schmalspurbahnen aufbauen und
      betreuen wie z. B. der DEV oder die I. G. Preßnitztalbahn.e.V.. Ohne hier
      eine Diskussion über den besten „Nutznießer“ einer eventuellen Auflösung
      der ArGe-S abwürgen zu wollen, sollten wir meines Erachtens die vom
      Finanzamt vorgeschlagene Lösung wählen, die besagt, dass das Vermögen
      gemeinnützig zu verwenden ist, der Empfänger wird bei Vereinsauflösung
      festgelegt. 
      Hier
      sehe ich Diskussionsbedarf, damit diese Punkte auf der nächsten
      Mitgliederversammlung einvernehmlich festgelegt werden können 
      Bis
      dahin wünsche ich Euch viel Spaß beider Erforschung und beim Besuch von
      Schmalspurbahnen sowie beim Bau der entsprechenden Modelle 
      Euer
      Peter Höhn |